Wo muss ich mich melden, um mich registrieren zu lassen?
Nirgends. In Deutschland findet bisher keine Registrierung von Daten in Bezug auf die Zustimmung oder Ablehnung einer Organspende statt. Das Transplantationsregister erfasst lediglich medizinisch relevante Daten, die bei einer Organspende, Organtransplantation sowie der Nachsorge von Transplantierten und Lebendspenderinnen und -spendern erhoben werden. Es ist deshalb wichtig, die persönliche Entscheidung – z.B. im Organspendeausweis – zu dokumentieren. Wer seine Meinung zur Spende ändert, kann seinen alten Ausweis einfach vernichten und einen neuen ausfüllen.
Ich bin doch zu alt, um Organe zu spenden – warum soll ich einen Ausweis ausfüllen?
Es gibt keine vorgeschriebene Altersgrenze für Organspender. Entscheidend ist nicht das Alter des Spenders auf dem Papier, sondern der konkrete Zustand der Organe, den der Arzt prüft, wenn eine Organspende infrage kommt.
Ich habe Vorerkrankungen –
kann ich trotzdem Organspender werden?
Nur sehr wenige Grunderkrankungen schließen eine Organspende nach dem Tod generell aus. Dazu gehören z.B. aktive bösartige Tumorerkrankungen, eine HIV-Infektion sowie systemische Infektionen, Prionenerkrankungen (Creutzfeld-Jakob) oder floride Tuberkulose. Bei anderen Vorerkrankungen ist eine Organspende grundsätzlich möglich und der Arzt entscheidet im Zweifelsfall, ob die Organe infrage kommen.
Was ist die Widerspruchslösung?
In Deutschland gilt in Bezug auf die Frage nach einer möglichen Organspende die Entscheidungslösung. Das bedeutet, alle Bürgerinnen und Bürger sollen sich aktiv mit dem Thema auseinandersetzen und eine Entscheidung treffen und dokumentieren. Eine Alternative dazu ist die Widerspruchslösung, die in vielen anderen Ländern gilt. Diese besagt, dass Organe zur Transplantation entnommen werden dürfen, sofern die verstorbene Person einer Organspende zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat, zum Beispiel in einem Widerspruchsregister.
Ab welchem Alter kann ich einen Organspendeausweis ausfüllen?
Das Transplantationsgesetz legt fest, dass die Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende frühestens mit 16 Jahren und der Widerspruch schon mit 14 Jahren schriftlich erklärt werden kann, ohne dass eine Einwilligung der Eltern vorliegt.